E-Bikes mit Tretunterstützung bis max. 25 km/h und einer Höchstleistung des Motors von 250 W, bei denen die Motorunterstützung über das Pedal kommt, können seit dem 1. April 2003 mit einer Velovignette gefahren werden. Für diese E-Bikes brauchen nur noch Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren einen Führerausweis.
Nach wie vor als Motorfahrräder gelten E-Bikes, bei denen die Motorunterstützung bei 25 km/h nicht abstellt, sowie solche, welche nur mit Motor betrieben werden können. Diese können nur mit einem Führerausweis für Mofas oder für eine andere, höhere Fahrzeugkategorie gefahren werden und benötigen ein Mofa-Nummerschild.
Merkblatt Zulassungsvorschriften
Für alle E-Bikes im NewRide-Programm gelten gewisse Erleichterungen bei den Zulassungsbestimmungen. Eine davon ist, dass kein Helm verlangt wird. Das Tragen eines Velohelms ist jedoch sehr empfohlen – kluge Köpfe schützen sich auch auf dem E-Bike!
Ein E-Bike braucht gut 1 kWh/100 km, was umgerechnet etwa einem Deziliter Benzin entspricht. Wie bei der Reichweite haben zahlreiche Faktoren einen spürbaren Einfluss auf den Energieverbrauch.
Dies ist die Geschwindigkeit, bis zu welcher der Motor unterstützt. Je nach Modell schaltet der Motor bei dieser Geschwindigkeit ganz ab oder er reduziert seine Unterstützung stark.
Was die Velo-Komponenten wie Bremsen, Pneu und Ketten anbelangt kann jeder Velohändler weiterhelfen. Bei Problemen mit dem Elektroantrieb sollte man sich an seine Elektro-Bike-Verkaufsstelle wenden.
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Blau signalisierte Radwege oder gemeinsame Rad- und Fusswege (rundes Vorschrifts-signal) müssen auch von Personen benützt werden, die ein E-Bike fahren.
Strassen, welche mit einem Fahrverbot für Motorwagen,
Motorräder und Motorfahrrädern (rot, 3geteilt) belegt sind,
dürfen nur von E-Bikes befahren werden, welche mit einer
Velovignette gefahren werden können.
Auf gelb markierten Radstreifen auf der Fahrbahn sind E-Bikes und Elektro-Roller, wie andere Motorfahrzeuge auch, zugelassen, sofern sie dabei die Radfahrer nicht behindern.